Die Gründung einer Familie ist der Traum vieler Menschen. Nichtsdestotrotz entscheidet sich die betroffene Person für einen finanziellen Mehraufwand. In Österreich wurde ein spezielles Gesetz zur Unterstützung der Familien eingeführt.
Dabei handelt es sich um die Kinderbeihilfe und um eine Gesetzesgrundlage. Das Ziel des Gesetzes ist ein besseres Zusammenspiel zwischen Familie und Beruf. Vor allem für Familien ist die Hilfe von hoher Bedeutung.
Sie trägt zur Sicherheit und täglichen Lebenserhaltung bei. Nach wie vor können sich die Beiträge Jahr für Jahr ändern. Gerade beim kommenden Nachwuchs sollte das Thema genauer recherchiert werden. Was genau Kinderbeihilfe ist, wie hoch die Beiträge sind und worauf zu achten ist, wird im folgenden Artikel erwähnt.
Was ist Kinderbeihilfe?
Kinderbeihilfe wird oft als Familienbeihilfe oder Kindergeld bezeichnet. Dabei handelt es sich im Endeffekt um eine finanzielle Unterstützung der Familien innerhalb Österreichs. Der Antrag auf Beihilfe erfolgt in der Regel über das Internet und wird zeitnah ausgeführt. Jedoch sind beim Kindergeld einige Faktoren zu berücksichtigen. Nicht unwichtig ist die Anzahl der Geschwister. Auch die Erwerbstätigkeit des volljährigen Kindes kann Einfluss auf die Höhe des Kindergeldes haben. Darüber hinaus ist eine schwere Behinderung entscheidend für die gesamte Unterstützung.
Welche Personen haben Anspruch auf Kinderbeihilfe?
Im Grunde genommen haben alle Eltern Anspruch auf die Kinderbeihilfe.
Verglichen mit anderen Hilfen werden die Verdienste der Eltern dabei unberücksichtigt. Bei sonstigen staatlichen Leistungen hat das Einkommensverhältnis Einfluss auf die Höhe der Hilfe. Kinderbeihilfe gib es unter bestimmten Voraussetzungen:
- -> Wohnort der Familie befindet sich in Österreich
- -> Kind lebt mit Eltern gemeinsam in einem Haushalt
Welcher der beiden Elternteile erhält die Hilfe?
Beim Antrag sind sich viele Elternteile unsicher, wer die Beihilfe letztendlich bekommt. Prinzipiell bekommt es immer der Elternteil, der für die Führung des Haushalts verantwortlich ist. Das ist in der Regel meist die Mutter.
Allerdings kann die Mutter zugunsten des anderen Elternteils auf die Kinderbeihilfe verzichten. Ausgezahlt wird das Kindergeld solange, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Seit dem September 2013 kann das Geld direkt an das volljährige Kind ausgezahlt werden.
Sollte das Kind Vollwaise sein und die Eltern kommen der Unterhaltsverpflichtung nicht nach, kann in seltenen Fällen selbst das Kind anspruchsberechtigt sein. Auch wenn die Eltern einen großen Teil am Unterhalt der Kinder bestreiten, diese aber nicht mehr im Haushalt leben, kann Anspruch auf Kinderbeihilfe geltend gemacht werden.
Als Eltern gelten nicht immer Vater und Mutter, sondern auch Groß-, Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern. Alle sind nach dem Grundsatz berechtigt auf Kinderbeihilfe. Zudem kann es sein, dass eine andere nicht mit dem Kind verwandte Person für den Unterhalt aufkommt, ebenfalls Anspruch auf Kinderbeihilfe hat. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht mehr im Haus seiner Eltern lebt.
Wie hoch ist die Kinderbeihilfe?
Die Kinderbeihilfe hat sich seit dem 01.01.2018 in Österreich um 1,9 Prozent erhöht. Alle Eltern erhalten für ein Kind einen Fixbetrag in Höhe von 114,00 €. Weiterhin erhalten sie einen Kinderabsetzbetrag von 58,40 €. Im Prinzip hat jeder Steuerpflichtige Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag, sofern er Steuern bezahlt. Je nach Alter des Kindes gibt es andere Beträge.
- => Kind bis 3 Jahre: 114,00 €
- => Kind zwischen 3 und 10 Jahren: 121,90 €
- => Kind ab 10 Jahren: 141,50 €
- => Kind über 19 Jahre: 165,10 €
Weiterhin gibt es ab einer gewissen Anzahl an Geschwistern monatliche Beiträge von:
- -> 2 Kinder: 7,10 €
- -> 3 Kinder: 17,40 €
- -> 4 Kinder: 32,00 €
- -> 5 Kinder: 35,70 €
- -> 6 Kinder: 34,30 €
- -> 7 und mehr: 52,00 €
Sollte das Kind an einer erheblichen Behinderung erleiden, bekommen die Elternteile einen weiteren Zuschlag von etwa 155,90 €. Sofern das zu versteuernd Familieneinkommen einen bestimmten Geldbetrag nicht überschreitet, bekommt jedes weitere Kind einen sogenannten Mehrkinderzuschlag von ungefähr 20,00 €.
Zudem bekommt jedes Kind im Alter zwischen 6 und 15 Jahren einmal im Jahr am September ein Schulstartgeld von 100,00 € ausgezahlt. Dafür benötigt es keinen gesonderten Antrag. Das Geld ist für Schulsachen und Hilfsmittel zum Lernen gedacht.
Voraussetzungen, damit Kindergeld in Anspruch genommen werden kann
- => Voraussetzung: Kind ist noch nicht volljährig
Anspruch: Voller Anspruch auf Kinderbeihilfe - => Voraussetzung: Kind befindet sich innerhalb einer Ausbildung
Anspruch: Bis zur Erreichung des 24. Lebensjahres voller Anspruch - => Voraussetzung: Kind befindet sich seit 19. Lebensjahr in einem Studium mit mindestens 10 Semester
Anspruch: Kinderbeihilfe lässt sich bis zum 25. Lebensjahr ausweiten - => Voraussetzung: Kind agiert bei einem gemeinnützigen Träger als Hilfskraft
Anspruch: Beihilfe lässt sich bis zum 25. Lebensjahr ausweiten - => Voraussetzung: Kind ist volljährig und sein jährliches Einkommen liegt unter 10.000,00 €
Anspruch: Voller Anspruch auf Kinderbeihilfe - => Voraussetzung: Kind befindet sich im Dienst (Zivil-, Ausbildungs- oder Präsenzdienst)
Anspruch: Kein Anspruch auf Kinderbeihilfe
Wo lässt sich die Kinderbeihilfe beantragen? – Antrag
Der Antrag zur Kinderbeihilfe wird beim örtlichen zuständigen Wohnsitzfinanzamt durchgeführt. Der Antrag ist dabei schriftlich zu erstellen. Benötigt für den Antrag werden folgende Dinge:
- 1: Geburtsurkunde des Kindes
- 2: Meldezettel des Kindes
- 3: Meldezettel des Antragstellers
Je nach Fall werden weitere Unterlagen benötigt:
- Berufsausbildungsvertrag oder Nachweis zum Studium
- ausländische Staatsbürger benötigen einen Nachweis für die Aufenthaltsberechtigung
- weitere Nachweise über Ausbildung oder Zivildienst
- bei Doktortitel benötigt es eine Promotionsurkunde
- Vorlage des Reisepasses
Bei Fragen oder Problemen steht das zuständige Wohnsitzfinanzamt stets mit Rat und Antwort zur Seite. Diese geben vor der Antragsstellung telefonisch Auskunft über die erforderlichen Unterlagen.
Kinderbeihilfe in Österreich: Vor- und Nachteile
Vorteile
- es gibt monatlichen einen festen Betrag zur Sicherung des Lebensstandards
- Geburtenrate wird positiv beeinflusst
- Elternteile greifen mehr auf Teilzeitarbeit zurück
- weniger finanzielle Sorgen
- Verhältnis zwischen Beruf und Familie wird verbessert
Nachteile
- Staat trägt hohe Kosten
- mit viel bürokratischem Aufwand verbunden
- je nach Studium und Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Regelungen
Welche Änderungen wird es bei der Kinderbeihilfe im Jahr 2019 geben?
Genaue Regelungen für das Kindergeld in Österreich für das Jahr 2019 gibt es noch nicht. Zwar gibt es Planungen, die aber noch nicht fix sind. Weiterhin gibt es viele Gespräche über die Indexanpassung der Kinderbeihilfe, welche für das kommende Jahr geplant ist beziehungsweise wurde. Der Vorschlag würde dazu führen, dass je nach Land in der der Empfänger der Hilfe lebt, die Kosen angepasst werden.
Wann wird die Kinderbeihilfe überwiesen?
Seit dem September im Jahr 2014 erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes monatlich. Außerdem gibt es seit 2013 die Möglichkeit, dass dem Empfänger bei Volljährigkeit das Geld direkt auf das Konto überwiesen wird. Allerdings benötigt es hierfür eine Zustimmung von der elterlichen Seite aus.
Grundsätzliches zur Kinderbeihilfe in Österreich
Die Kinderbeihilfe in Österreich ist völlig unabhängig von dem Einkommen der Elternteile. Es muss nur der Wohnsitz in Österreich liegen und schon lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld geltend machen.
Der Unterhalt kommt vor allem den Kindern zugute. Am meisten davon anspruchsberechtigt ist die Mutter, da sie einen Großteil des Haushaltes erledigt. Da der Vater meist arbeiten und nicht zu Hause anwesend ist, ist die Mutter Anlaufstelle Nummer 1 für den Erhalt des Geldes.
Fazit: Bei der Kinderbeihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung der Eltern, die ein oder mehrere Kinder besitzen. Die Hilfe vom Staat soll unter anderem das Verhältnis zwischen Beruf und Familie positiv beeinflussen.
Ausgezahlt wird die Kinderbeihilfe seit dem Jahr 2014 und das monatlich. Abhängig vom Alter des Kindes ergeben sich andere Beträge. Ein großer Vorteil der Hilfe ist, dass Familien monatlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen.
Das Geld kann in die Ausbildung sowie in den Kauf von Lebensmitteln und ähnlichen investiert werden. Der Antrag wird bei dem Finanzamt gestellt. Einzige Voraussetzung ist der Aufenthalt der Familie in Österreich sowie das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kind in einem Haushalt. Ab dem kommenden Jahr gibt es eine Erhöhung von 1,8 Prozent. Generell haben alle Eltern mit Kind oder Kindern Anspruch auf die Leistungen. Gutgeschrieben werden sie der Person, die den Haushalt führt oder dem Kind. Dazu benötigt es jedoch eine Zustimmung der Eltern.
Quelle und Details zu weiteren Beihilfen in Österreich