Pflegegeld in Österreich wird für einen Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen genutzt. Personen, die Hilfe bei der Pflege benötigen, werden dabei unterstützt. Dadurch ist es ihnen möglich ihr Leben selbst weiterzuleben ohne dass dabei die Bedürfnisse beeinträchtigt werden. Was genau Pflegegeld ist, wer es bekommt und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, wird im folgenden Artikel erklärt.
Was ist Pflegegeld?
Aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung benötigen manche Menschen Unterstützung und Pflege in ihrem Alltag, da sie in bestimmten Bereichen eingeschränkt sind. Pflege ist vor allem wichtig für die Gesundheit und für ein selbstbestimmendes Leben. Allerdings hat Pflege einen großen Nachteil.
Es kostet viel Zeit und Aufwand. Aus diesem Grund wurde in Österreich das Pflegegeld in die Welt gerufen. Dabei handelt es sich im Grunde genommen um einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Jedoch ist es nicht für die gesamten Pflegekosten gedacht, sondern nur für einen Bruchteil.
Im Prinzip ist das Pflegegeld ein bestimmter Betrag an Geld, welchen man Monat für Monat zur Verfügung gestellt bekommt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der entsprechenden Pflegestufe.
Insgesamt gibt es 7 verschiedene Pflegestufen. Bei der Pflegestufe 1 handelt es sich um die niedrigste wohingegen Pflegestufe 7 die höchste Stufe ist. Welche Pflegestufe der Patient letztendlich erhält, hängt von mehreren Faktoren ab.
Wichtig ist vor allem der Grad der Krankheit beziehungsweise der Behinderung. Der Arzt oder Pflegefachkraft kommt zur betroffenen Person nach Hause und stellen dort Untersuchungen fest. Anhand der Ergebnisse lässt sich die Pflegestufe ermitteln. Sobald man in eine Pflegestufe eingeteilt wurde, bekommt der Patient auf jeden Fall Pflegegeld. Dinge wie Einkommen oder Lohn spielen bei der Höhe des Pflegegeldes keine Rolle. Auch der Bedarf an Betreuung und Pflege haben keinen weiteren Einfluss darauf.
Wer bekommt Pflegegeld?
Um Geld für Pflege zu bekommen, müssen Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darunter zählen unter anderem:
1) permanenter Bedarf an Pflege und Betreuung
Pflegegeld bekommen die Menschen, die regelmäßig Unterstützung benötigen wie beispielsweise bei
- einer geistigen Behinderung
- einer körperlichen Behinderung
- einer seelischen Behinderung
- einer Sinnesbehinderung
Allerdings reicht der Nachweis von wenigen Wochen nicht aus. Um letztendlich das Pflegegeld bekommen zu können, muss die Betreuung sowie Pflege mehr als 6 Monate dauern. Weiterhin benötigen die betroffenen Menschen mindestens eine Pflege und Betreuung von 65 Stunden im Monat.
2) Aufenthalt in Österreich
Darüber hinaus kann nicht jede Person Pflegegeld erhalten. Eine weitere Voraussetzung ist ein Wohnort innerhalb Österreichs. Nichtsdestotrotz gibt es einige Ausnahmen, an denen das Geld auch in anderen europäischen Ländern ausbezahlt wird. Hier müssen wiederum andere Voraussetzungen erfüllt sein.
Wobei handelt es sich beim Pflegebedarf?
Jeder Mensch hat einen Bedarf an Pflege, wenn er für bestimmte Tätigkeiten Unterstützung benötigt. Generell werden diese Tätigkeiten in zwei verschiedene Gruppen eingeteilt. Dabei handelt es sich um die Betreuungsmaßnahmen und die Hilfs-Verrichtungen.
zu den Hilfs-Verrichtungen gehören:
- => Putzen der Wohnung
- => Hilfe beim Einkaufen
- => Wäsche waschen
- => Einheizen von Öfen wie Holzöfen oder Kohleöfen
- => Unterstützung und Begleitung bei Autofahrten
zu den Betreuungsmaßnahmen gehören:
- => tägliche Körperpflege
- => Anziehen sowie Ausziehen
- => Zubereitung von Mahlzeiten
- => andere persönliche Tätigkeiten
Jeder Mensch hat erst dann Anspruch auf Pflegebedarf, sobald er einer der beiden Tätigkeitsbereiche in Anspruch nehmen muss.
Wie viel Pflegegeld bekommt man?
Wie oben bereits erwähnt wird das Pflegegeld in 7 unterschiedliche Stufen eingeteilt. Pflegestufe 1 ist die kleinste und Pflegestufe 7 die größte von allen Stufen.
Pflegegeld Tabelle 2021 für Österreich – Stufen
Pflegebedarf (monatliche Stunden) | Pflegestufe | Euro (netto) |
---|---|---|
Mehr als 60 Stunden | 1 | 162,50 Euro |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 299,60 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 466,80 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 700,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
5 | 951,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
6 | 1.327,90Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
7 | 1.745,10Euro |
Generell benötigen manche Menschen mehr Pflege als andere. Möglich sind unter anderem auch Extrastunden, welche unter dem Begriff Erschwernis-Zuschläge geregelt sind. Das gilt vor allem für Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung.
Wo lässt sich der Antrag auf Pflegegeld erstellen?
Der Antrag für Pflegegeld wird bei der zuständigen Versicherung gestellt. Dabei handelt es sich um die Versicherung, welche als Rente oder Pension ausgezahlt wird. Gute Beispiele sind:
- -> Pensionsversicherungsanstalt
- -> Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
- -> Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Sollten die betroffenen Menschen keine Pension oder Rente bekommen, wird der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt. Hier handelt es sich um berufstätige Personen, die eine Mindestsicherung bekommen. Je nach Krankheit kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern. Dementsprechend wird mehr Pflege benötigt. Demzufolge kann ein neuer Antrag auf Pflegegeld gestellt werden.
Tipp: Wer nicht weiß, wie man den Antrag stellen muss, ruft einfach das Service für Bürger und Bürgerinnen an. Die Mitarbeiter kümmern sich um das Anliegen und versuchen den Antrag so schnell wie möglich in die Wege zu leiten.
Was geschieht nach der Antragsstellung?
Nach dem Antrag auf Pflegegeld bekommt man zunächst einen Termin für eine Untersuchung. Dort kommt ein Arzt oder eine Pflegekraft nach Hause und untersucht die Person auf unterschiedliche Dinge.
Des Weiteren darf eine weitere Person anwesend sein, welche weitere Infos über die Krankheit geben kann. Empfehlenswert ist ein Pflegetagebuch. Dort werden alle zuvor erledigten Pflegearbeiten aufgeschrieben und können bei der Ermittlung des Pflegegeldes helfen.
Sobald die Untersuchung abgeschlossen wurde, bekommt die Versicherung das Ergebnis per Mail oder Telefon mitgeteilt. Ab dann entscheidet die Versicherung, welche Pflegestufe für den Patienten angebracht ist und welche nicht. Die Info bekommt der Betroffene per schriftlichen Bescheid. Darin befindet sich die Pflegestufe.
Ab und zu kann es durchaus vorkommen, dass ein Antrag auf Pflegegeld abgewiesen wird. Nicht selten bekommen Patienten weniger Geld als sie sich zuvor erhofft haben. In diesem Fall empfiehlt es sich die Entscheidung zu überprüfen. Dabei handelt es sich um eine Art Klage innerhalb der ersten drei Monate nachdem das Schreiben erhalten wurde. Unter anderem wird die Hilfe vom Arbeits- und Sozialgericht benötigt.
Definition von Pflegebegriffen
Beim Pflegegeld fallen immer wieder Begriffe, die nicht für jeden klar verständlich sind. Für eine bessere Übersicht werden im Folgenden die wichtigsten Begriffe erklärt.
- Mobilität: Hier handelt es sich um Menschen, die von einem Ort zum anderen kommen können. Bei manchen Menschen ist das Gehen eingeschränkt, sodass sie Hilfe von einem Rollstuhl oder ähnlichem benötigen.
- Pflege-Fachkraft: Wie der Name bereits vermuten lässt ist die Pflege-Fachkraft eine Person mit entsprechender Ausbildung, die speziell auf kranke und behinderte Menschen ausgebildet wurde.
- Sinnesbehinderung: Jeder Mensch hat 5 unterschiedliche Sinne. Sofern eines davon betroffen ist, handelt es sich um Sinnesbehinderung wie beispielsweise Hören, Sehen, Tasten, Riechen oder Schmecken.
Fazit: Bei Pflegegeld handelt es sich um Geld, welches pflegebedürftigen Menschen zu Gute kommt. Um seinen Anspruch auf Pflegegeld geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Pflegegeld bekommen diejenigen, die ständig verpflegt werden müssen und Hilfe bei alltäglichen Sachen benötigen. Insgesamt gibt es 7 unterschiedliche Pflegestufen mit unterschiedlichen Beträgen. Entscheidend ist der monatliche Pflegebedarf in Stunden. Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Versicherung gestellt. Nach Prüfung kommt ein Arzt oder Fachkraft nach Hause und überprüft den Patienten auf verschiedene Aspekte.
Quellen und weitere Informationen