Die österreichische türkisblaue Bundesregierung hat am 10. Jänner 2018 per Ministerratsbeschluss den Familienbonus Plus für Österreich beschlossen.Dieser Bonus sollte Familien finanziell entlasten. Insgesamt ist dafür ein Topf von ca. 1,5 Milliarden Euro vorgesehen und wird zur Verfügung gestellt. Diesen Bonus können Eltern geltend machen, die Einkommensteuer, bzw. Lohnsteuer bezahlen.
Der Familienbonus Plus im Oktober 2024 wird für die Familien in Österreich deshalb angeboten, weil diese einerseits durch die Erziehung der Kinder dafür sorgen, dass die Zukunft von Österreich gesichert wird, andererseits zahlen diese Familien Steuern. Somit leisten sie einen doppelten Beitrag.
Diese Entlastung kommt allerdings nicht bei ärmeren Familien an, die unter der Grenze der Geringfügigkeit arbeiten. Diesen Bezug erhalten also nur Familien, die Kinder haben, welche in Österreich leben.
Beim Familienbonus Plus handelt es sich um einen Absetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kann durch die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, es handelt sich um 1500 Euro einmal im Jahr.
Die Wirksamkeit besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des entsprechenden Kindes. Es besteht auch die Option, diesen Absetzbetrag mithilfe der Lohnverrechnung monatlich geltend zu machen und abzusetzen.
Das Monatseinkommen vom jeweiligen Arbeitnehmer muss dafür mindestens 1250 Euro betragen, die Kinder müssen in Österreich leben. Liegt das Einkommen darunter, besteht der Plan für eine Verbesserung der Absatzbeträge für Alleinerzieher und Alleinverdiener. Diese Verbesserung ist bis jetzt allerdings nur geplant und noch nicht umgesetzt. Die Bundesregierung lässt eine solche Lösung im Moment noch offen.
Wie viele Familien sind betroffen?
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass in Österreich ca. 950 000 Familien von diesem Bonus betroffen sind, der Ihnen Entlastung verspricht. Es geht daher um ca. 1,6 Millionen Kinder, die davon profitieren. Insgesamt kommt es zu einer Steuerbefreiung von bis zu 1,5 Milliarden Euro.
Der Familienbonus Plus in Österreich trat ab 1. Januar 2019 in Kraft. Das bedeutet, dass der Betrag zum ersten Mal bei der Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2020 berücksichtigt werden kann. Eine spürbare Steuererleichterung ergibt sich daher erst im ersten Quartal des Jahres 2020. Weil es aber möglich ist, den Bonus auch im monatlichen Rahmen durch die Lohnverrechnung berücksichtigen zu lassen, kommt dadurch auch mehr Geld in die eigene Geldbörse.
Es besteht allerdings ein Anspruch auf eine jährliche Steuerentlastung von bis zu 500 Euro, wenn es um Kinder geht, die über 18 Jahre alt sind und trotzdem noch Familienbeihilfe beziehen.
Wer hat Anspruch auf den Familienbonus?
Jedes Kind im Inland hat auf den Familienbonus Anspruch, wenn für das Kind eine Familienbeihilfe bezogen wird. Die Höhe pro Kind beträgt jährlich 1500 Euro, das sind 145 Euro im Monat. Diese Regelung gilt bis zum 18. Geburtstag, danach gibt es eine Regelung von 41,68 monatlich, bzw. 500 Euro jährlich. Die Steuerreduktion des Familienbonus ist nicht erstattungsfähig, das bedeutet, dass keine Negativsteuer vergütet wird.
Wie sieht es bei Familien mit behinderten Kindern aus?
Behinderte Kinder sind bei dieser neuen Steuerentlastung nicht schlechter gestellt, was durch das Familien Ministerium und Finanzministerium gesichert wurde. Der oben genannte Bonus ist nämlich direkt an die Familienbeihilfe gebunden.
Wird für ein volljähriges Kind von einer Familie Familienbeihilfe bezogen, kann in Zukunft auch der Familienbonus in Anspruch genommen werden. Das Finanzministerium versichert, dass eine eventuell erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder nicht angetastet wird.
Kann die Entlastung unter den Eltern aufgeteilt werden?
Ja, die steuerliche Entlastung kann unter den Eltern auch aufgeteilt werden.
Es ist möglich, dass der Familienbonus von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen erzogen, bzw. aufgeteilt wird. Leben die Eltern getrennt, kommt es zu einer Teilung. Dafür ist es Voraussetzung, dass der Unterhalt in regelmäßigen Abständen und vollständig bezahlt wird.
Wie sieht es mit Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten aus?
Durch die Neuregelung t entfallen die Übernahme der Kinderbetreuungskosten, sowie der Kinderfreibetrag. Kinderbetreuungskosten wurden bis jetzt bis zu 2300 null Euro im Jahr übernommen, der Kinderfreibetrag betrug zwischen 440 Euro und 600 Euro pro Kind.
Inwiefern beeinflusst der Familienbonus das Haushaltsbudget?
Laut Finanzminister wirkt sich der neue Familienbonus fünfmal stärker aus, als die bisherigen Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibeträge. Die Steuerlast wird direkt um 1500 Euro jährlich vermindert, was eine direkte Auswirkung auf die eigene Geldbörse hat.
Durch die Kinderbetreuungskosten, bzw. den Kinderfreibetrag konnte bisher nur die Bemessungsgrundlage verringert werden. Diese Bemessungsgrundlage wurde als Basis für die Berechnung der Einkommensteuer und Lohnsteuer verwendet. Das wiederum führte bisher dazu, dass in der Haushaltskasse jährlich nur zwischen 200-300 oder 1150 Euro blieben. Eine so genannte Deckelung gibt es für den Familienbonus Plus nicht.
Wie wirkt sich das neue Modell auf Alleinerzieher und Alleinverdiener aus?
Von der neuen steuerlichen Entlastung profitiert ein Alleinerzieher oder ein Alleinverdiener mit zwei Kindern nur dann, wenn das Einkommen des Haushalts mindestens 2300 Euro brutto beträgt. In Österreich erzielt nur ein kleiner Bruchteil aller Alleinverdiener ein solches Einkommen.
Wie sieht die Lage für Alleinerziehende Frauen aus?
Der feministische Frauenring erklärt, dass der Familienbonus Frauen negativ betrifft. Eine alleinerziehende Frau, die wenig verdient profitiert daher nicht. Die Armut wird durch entsprechende Sozialkürzungen laut des feministischen Frauenrings weiter verschärft. Davon sind immer mehr Frauen betroffen, als Männer. Die Reform für Alleinverdiener und Alleinerzieher Absetzbeträge bleibt weiterhin abzuwarten.
Geringverdiener
Der Familienbonus Plus wirkt sich nicht auf Kinder aus, die in Armut aufwachsen. Solche Kinder werden in einem derartigen Programm nicht berücksichtigt. Die Bildungsmöglichkeiten solche Kinder in diesen sozialen Schichten sind schlechter, dasselbe trifft auf gesundheitliche Probleme und eingeschränkte Möglichkeiten für eine geförderte Freizeitgestaltung zu.
Wird der Familienbonus auf dem Lohnzettel ausgewiesen?
Ja, der Familienbonus muss auf der Gehaltsabrechnung, bzw. auf der monatlichen Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein, die dem Arbeitnehmer übermittelt wird.
Wie kann der Familienbonus Plus im Oktober 2024 beantragt werden? – Antrag
Familien, die den Bonus erhalten wollen, können sich diese Entlastung entweder über die Steuererklärung für das Jahr 2021,2020,… oder über die monatliche Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber holen. Besteht Interesse, den Bonus über die Lohnverrechnung zu regeln, müssen die vorgesehenen Formulare ausgefüllt und dem Arbeitgeber vorgezeigt werden.
Das Formular E 30 für den Arbeitgeber (Familienbonus Plus Formular)
Ab Dezember 2018 ist das Formular E 30 verfügbar und kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dieses ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen verfügbar und kann online beantragt werden.
Alternativ kann das Formular direkt über das Finanzamt ausgefüllt und abgeschickt werden. Die Beilage L1k ist notwendig, denn der Familienbonus im Rahmen der Steuer geltend gemacht wird. Diese Beilage wird gemeinsam mit der Steuererklärung, bzw. der Arbeitnehmerveranlagung abgegeben.
Bestimmte Daten sind durch den amtlichen Vordruck an den Arbeitgeber zu übermitteln. Dazu gehören:
- Details zur Familienbeihilfe
- Wohnsitz des Kindes
- persönliche Versicherungsnummer
- Geburtsdatum des jeweiligen Kindes
- Name
- Informationen über etwaige gesetzliche Unterhaltspflichten
- Info, ob der Bonus ganz oder nur teilweise genutzt werden sollte
Wenn der Antragsteller mehr als einen Arbeitgeber hat
Steht der Dienstnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis bei mehr als einem Arbeitgeber, sollte der Antrag für ein bestimmtes Kind nur bei einem ausgewählten Dienstgeber gestellt werden.
Wenn mehrere Kinder berücksichtigt werden sollten, können diese theoretisch bei unterschiedlichen Arbeitgebern für den Bonus geltend gemacht werden. Wie die Beantragung pro Arbeitgeber und pro Kind gestellt werden, ist daher frei wählbar.
Welche Personen profitieren nicht vom Familienbonus Plus?
Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen oder Arbeitslose profitieren vom Familienbonus nicht. Entsprechende Familienkreise profitieren hingegen in den meisten Fällen von anderen Sozialleistungen und Geldern in Österreich. Menschen, die über elf Monate lang, bzw. länger als 330 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung bezogen haben, sind vom Familienbonus Plus ausgeschlossen. Empfänger der Mindestsicherung oder Arbeitslose sind nämlich an keine steuerlichen Pflichten gebunden.
Der Familienbonus Plus Rechner für Österreich – Steuerentlastung berechnen
Zum jeweiligen Dienstgeber und Dienstnehmer sind beim online Rechner persönliche Angaben, auch die Intervalle für die Verrechnung einzugeben. Folgende Eingaben sind notwendig:
- SV Gruppe
- Alleinverdienerabsatzbetrag
- Anzahl volljähriger oder minderjähriger Kinder
- Pendlerkilometer oder Pendlerpauschale
- Informationen zu Sachbezügen
- Details zur Mitarbeitervorsorgekasse
- Lohnsteuerfreibeträge
- Kinderfreibeträge
- Angabe, ob der Bonus geteilt werden sollte
Das Bundesministerium bietet eine Onlineseite mit einem kostenlosen Rechner, um die Höhe des Familienbonus zu berechnen. In Bezug auf die Behörde wird allerdings keine Gewähr übernommen.
Infos zum Rechner und weitere Details gibt es auf https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html zum Nachlesen zum Thema.
Konkrete Rechen Beispiele – Wieviel Familienbonus Plus kann ich nutzen/Wieviel Steuern spare ich?
- Familien, die ein Mindest-Haushaltseinkommen von 1700 Euro brutto haben, schöpfen den neuen Bonus total aus und müssen in Zukunft weder Einkommensteuer, noch Lohnsteuer bezahlen.
- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einzeleinkommen von 2300 Euro brutto kann in Zukunft ganze 100 % der steuerlichen Last sparen.
- Handelt es sich um ein einzelnes Einkommen der Familie von 2500 Euro brutto, ist die Familie zu 80 % von der steuerlichen Last befreit.
- Laut Rechner kommt es zu einer Steuerbefreiung von 55 %, wenn eine solche Familie ein Einzeleinkommen von 3000 Euro brutto hat.
Wie wirkt sich der Familienbonus Plus für Kinder im Ausland aus?
Ob die neue Regelung für die Familien dem europäischen Recht standhält, bezweifeln viele Juristen im Moment. Nach dem Europarecht müssen Arbeiter und Angestellte, die in Österreich tätig sind alle dem Steuerrecht gleichgestellt sein. Daher besteht im Moment ein fehlender Rechtfertigungsgrund. Etwas anders wird die Sache von der Regierung betrachtet. Laut Regierung ist die Neuregelung daher zulässig und es bleibt abzuwarten, wie das Problem gelöst wird.
Für Kinder, die innerhalb der Europäischen Union, bzw. im Raum der EWR, sowie auch in der Schweiz leben, wird der Bonus an das preisliche Niveau des Wohnsitzstaates indexziert und angepasst. Die jeweiligen Beträge werden in einer dafür vorgesehenen Verordnung vom Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben. Für Kinder, die in Drittstaaten Leben, bekommt der Steuerpflichtige keinen Familienbonus plus.
Fazit zum Familienbonus Plus im Oktober 2024 in Österreich
Fakt ist, dass der Familienbonus Plus besteht. Ob diese Regelung auch halten wird, weiß niemand. Eine Gesetzesänderung wird von vielen gefordert. Bis das Gesetz tatsächlich geändert wird, wird es noch dauern.
Quellen und weitere Informationen