Mit Hilfe eines Lohnsteuerausgleichs (auch als Arbeitnehmerveranlagung kurz ANV bezeichnet) besteht die Möglichkeit in Österreich, sich vom Finanzamt Geld zurück zu holen, das in Form von Steuern im abgelaufenen Jahr zu viel bezahlt wurde.
Dabei kann dieser Steuerausgleich für 5 Jahre rückwirkend vom Arbeitnehmer beim Finanzamt durchgeführt werden, wenn dort der entsprechenden Lohnzettel für die betreffenden Jahre vorliegen.
Ein Lohnsteuerausgleich ist für das abgelaufene Jahr möglich, wenn der Jahres-Lohnzettel vom Arbeitgeber aus beim Finanzamt eingegangen ist. Dies erfolgt normalerweise zwischen den Monaten Januar bis Februar im neuen Jahr. Dabei sind alle Arbeitgeber verpflichtet, den Jahreslohnzettel spätestens bis Ende Februar des neuen Jahres beim Finanzamt einzureichen.
Die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) kann durch den Arbeitnehmer auch online erfolgen.
Was ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Bei einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) erfolgt dies seit diesem Jahr durch das Finanzamt automatisch. Dabei ist es nicht mehr erforderlich, dass der Arbeitnehmer hierzu ein Formular einreicht. Hierbei wird dann zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzministerium ohne einen separaten Antrag der Arbeitnehmers auf dessen Konto überwiesen.
In welchem Zusammenhang erfolgt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)?
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ohne Antragsformular durch den Arbeitnehmer dann automatisch, wenn in den Vorjahren keine Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten durch den Arbeitnehmer eingereicht wurden.
Zusätzlich erfolgt diese antragslose Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr erst, wenn bis zum Ende Juni des neuen Jahres keine Veranlagung mit Formular durch den Arbeitnehmer durchgeführt wurde. Ebenso müssen lohnsteuerpflichtige Einkommensströme vorliegen.
Wenn 2 Dienstverhältnisse parallel im Vorjahr gelaufen sind oder eine Pflichtveranlagung vorhanden ist, kann kein Steuerausgleich antragslos durchgeführt werden. In den aufgeführten Fällen muss das Antragsformular beim Finanzamt durch den Arbeitnehmer eingereicht werden.
Zusätzlich besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine antragslose Veranlagung innerhalb einer Frist abzulehnen und durch einen Steuerausgleich mit einem Antragsformular zu ersetzen.
Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) mit Antrag
Welche Formular werden für den Lohnsteuerausgleich benötigt?
Für den Lohnsteuerausgelich ist das Formular L 1 erforderlich. Für weitere Absetzbeträge oder auch Zusatzbeträge, wie zum Beispiel für Kinder, gibt es hierzu weitere Formulare. Dazu gehören unter anderem das Formular L1ab Außergewöhnliche Belastungen, das Formular L1k Kinderfreibeträge, Belastungen mit Kindern und Unterhaltszahlungen sowie das Formular L1i internationale Sachverhalte.
Wie kann der Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) durchgeführt werden?
Hier stehen dem Arbeitnehmer 2 Wege zur Verfügung. Wenn er seine Erklärung auf elektronischem Wege abgeben möchte, gibt es hierzu das System „FinanzOnline“. Wenn er mit Papier arbeiten möchte, gibt es die bereits oben erklären Formulare dazu. In diesem Fall müssen die ausgefüllten Anträge per Post versendet oder von ihm persönlich beim Finanzamt abgegeben werden. Dort erfolgt dann die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge, wie diese eingehen. Belege für Werbungskosten oder Sonderausgaben müssen der Erklärung nicht beigefügt werden. Wenn das Finanzamt diese jedoch anfordert, müssen sie im Nachgang dann vorgelegt werden.
Über das System FinanzOnline können die Arbeitnehmer die Veranlagung online durchführen Die entsprechenden Zugangsdaten müssen über FinanzOnline beantragt werden. Wenn der Arbeitnehmer dann angemeldet ist, bekommt dieser die Zugangskennung. Diese Kennung setzt sich aus der Benutzer ID mit dem PIN, der Teilnehmer ID und dem Rückscheinbrief zusammen. Auch aktuell ist der Zugang über das Smartphone oder Handy möglich. Dabei wird die Handysignatur über FinanzOnline sowie über die Bürgerkarte in Aktion gesetzt. Zur Nutzung von FinanzOnline wird keine spezielle Software benötigt. Ebenso gibt es dort eine Hotline, durch die die Fragen der Nutzer beantwortet werden.
Wie sieht es bei Freiberuflern und Selbstständigen aus?
Für Freiberufler und Selbstständige gibt es keine Arbeitnehmerveranlagung, sondern diese Gruppen müssen jährlich eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Auch Arbeitnehmer müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn diese vom Finanzamt dazu aufgefordert werden (Regelung § 42 Abs 1 Z 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Darin wird dann auch der Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt aus berücksichtigt.
Wie lange dauert es vom Finanzamt aus, bis der Antrag bearbeitet worden ist?
Die Anträge, die beim Finanzamt eingehen, werden dort der Reihe nach abgearbeitet. Deshalb muss man davon ausgehen, dass zwischen den Monaten Januar und März lange Wartezeiten vorhanden sind, weil hier die meisten Anträge abgegeben werden. Das Finanzamt hat bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Das gilt auch für die Einkommenssteuererklärung.
Die Berechnung der Höhe der Rückzahlung oder der Nachzahlung
Wenn der Arbeitnehmer vorab wissen möchte, wie viel Lohnsteuer er im abgelaufenen Jahr an das für ihn zuständige Finanzamt bezahlt hat, kann er den Brutto-Netto-Rechner oder den Einkommensteuer-Rechner von finanz.at. verwenden. Hier kann derjenige oder die diejenige, die eine Einkommensteuererklärung abgibt, die zu zahlende Einkommenssteuer sich vorab ausrechnen lassen.
Lohnt sich für einen Arbeitnehmer in Österreich, einen Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) durchzuführen?
Zunächst ist einmal der Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) eine etwas lästige Tätigkeit. Hier müssen Formulare ausgefüllt und Unterlagen bereit gestellt werden. Trotzdem lohnt der Aufwand, weil die Arbeitnehmer hier die Möglichkeit haben, die zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder erstattet zu bekommen.
Zusätzlich gibt es Absetzungsmöglichkeiten von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie Werbungskosten. Dadurch erhöht sich dann noch der Rückzahlungsbetrag vom Finanzamt.