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Kindesunterhalt – Alimente berechnen in Österreich

Kindesunterhalt und Alimente werden dann fällig, sofern sich die Eltern von einem Kind scheiden. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Nahrungsmittel. Durch die Alimente soll der Lebensunterhalt des Kindes sichergestellt werden.

Dabei ist es egal, ob es sich um ein eheliches oder nicht eheliches Kind handelt, getrennt lebende Eltern müssen ihrem Kind Alimente bezahlen. Meist wird das Geld von derjenigen Person gezahlt, bei der das Kind nicht lebt. Das ist meistens der Vater.

Erst wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, müssen beide Elternteile für die finanzielle Unterstützung des Kindes aufkommen. Welche Faktoren bei Alimenten eine Rolle spielen und wie hoch die Beiträge sind, wird im folgenden Artikel erwähnt.

Was genau sind Alimente?

Innerhalb Österreichs wird der Begriff Alimente dann verwendet, sofern es sich um Unterhaltszahlungen in Form von Geldleistungen handelt. Die Höhe der Zahlung spielt eine Nebenrolle. In Österreich sind die Elternteile dazu verpflichtet ihrem Kind Unterhalt zu leisten.

Dadurch lassen sich folgende Kosten abdecken:

  • -> Essen
  • -> Trinken
  • -> Wohnen
  • -> Kosten für die Schule

Auch für die Freizeitaktivitäten wie Sport oder Klubs sind die Zahlungen gedacht. Im Grunde genommen alles, welches das Kind betrifft. Zudem ist immer nur ein Elternteil zu der Zahlung verpflichtet. Die Zahlungen sind von der Person zu tätigen, bei der das Kind nicht dauerhaft wohnt. Meist handelt es sich um den Vater.

Bei einer Scheidung: Vorab zum Thema Alimente/Unterhalt informieren

Wann bekommt das Kind Unterhalt?

Grundsätzlich gilt: Beide Elternteile sind zum Unterhalt ihres eigenen Kindes verpflichtet. Aus diesem Grund müssen sowohl Vater als auch Mutter etwas zum Wohl des Kindes beitragen. Wer nicht dazu in der Lage ist, für den müssen die Großeltern aufkommen.

Sollte man mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben, benötigt es die sogenannten Naturalunterhalt. Der Elternteil ist damit verantwortlich für den Einkauf von Nahrung, Trinken, Kleidung sowie Freizeit und Taschengeld.

Weiterhin hat der Elternteil ebenfalls Anspruch auf Unterhalt, sofern er mit dem Kind zusammenlebt. Hier wird von Geldunterhalt gesprochen. Dabei handelt es sich um ein festgelegtes Geld vom ehemaligen Partner. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Sollte das Kind noch minderjährig sein, wird das Geld an den gesetzlichen Vertreter des Kindes ausgezahlt.

Bei Volljährigkeit besteht die Möglichkeit, dass das Kind die Unterhaltskosten zugesprochen bekommt. Des Weiteren kann es vorkommen, dass ein Elternteil mehr Sorge leistet beziehungsweise leisten kann als der andere. In diesem Fall wird weniger Unterhalt fällig.

Sonderfälle:

Manchmal benötigt das Kind eine besondere finanzielle Auslage. Bei einem bestimmten Bedarf muss dafür der Elternteil bezahlen, der generell die Alimente zahlt. Diese Ausnahmezahlungen können sein für:

  • -> Arztrechnungen
  • -> Heilbehandlungen
  • -> Prozesskosten
  • -> Klassenfahrt

Letztere Punkt muss jedoch nicht zwangsweise bezahlt werden. Weiterhin lässt sich das Geld für Alimente als Vorschuss betrachten. Dazu muss die Person, welche das Geld erhält, einen Antrag ausfüllen.

Voraussetzungen sind ein Anspruch sowie ein Gerichtsbeschluss mit einem bestimmten Nachweis an Geld für die Unterhaltungskosten des Kindes. Gerichtsbeschlüsse finden statt, wenn der andere Elternteil die Auszahlung der Alimente verweigert oder nicht vollständig bezahlt. Bei einem Vorschuss werden weitere Nachweise benötigt.

In Österreich werden die Prozentsätze für die Kalkulation der Alimente per Gesetz festgelegt. Hier werden die Kinder in unterschiedliche Gruppen eingeteilt. Für die Berechnung der Alimente können bei Institutionen verantwortlich sein. Entweder werden sie von den Gerichten oder dem Jugendamt berechnet. Damit die Berechnung exakt durchgeführt werden kann, brauchen die Ämter das aktuelle Jahresgehalt der getrennten Eltern.

Je nach Fall werden weitere Unterlagen benötigt. Ab und zu kann ein Jobwechsel dazu führen, dass die Höhe der Alimente neu berechnet werden muss. Der neue Antrag wird beim Hauptwohnsitz des Kindes gestellt.

Änderungen in der Höhe der Alimente können auch dann entstehen, wenn der andere Elternteil viel mehr oder viel weniger als zuvor verdient. Geregelt sind die Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichem Gesetzbuch und im Außerstreitgesetz. Bei Nichtzahlung greift das Gericht ein, welches bis zur Lohnpfändung gehen kann.

Wie hoch sind die zu bezahlenden Alimente?

Über die genaue Höhe der Alimente gibt es in Österreich immer wieder wilde Gerüchte. Grundsätzlich hängt die Höhe der Zahlungen vom Einkommen, der persönlichen Lebenssituation und der Leistungsfähigkeit ab.

Wichtig ist vor allem das Einkommen sowie das verfügbare Vermögen. Ebenfalls eine Rolle spielt das Alter und die Berufsausbildung. Die Höhe der Alimente ist im österreichischen Gesetz genau geregelt und richtet sich individuell nach Einkommen und persönlichen Bedürfnissen der Elternteile sowie des Kindes. Auch In Österreich muss ein bestimmter Prozentsatz bezahlt werden. Sollten sich die getrennten Eltern nicht einig über den Unterhalt sein, tritt das Gesetz in Kraft. Dort wird der Unterhalt unter anderem wie folgt berechnet:

  • Kind zwischen 0 und 6 Jahren: 16 % vom Nettoeinkommen
  • Kind zwischen 6 und 10 Jahren: 18 % vom Nettoeinkommen
  • Kind zwischen 10 und 15 Jahren: 20 % vom Nettoeinkommen
  • Kind ab 15 Jahren: 22 % vom Nettoeinkommen

Die oben genannten Prozentsätze sind im oberen Bereich gesetzlich gedeckelt. Bei der Grenze wird hin und wieder von der Playboygrenze gesprochen beziehungsweise Luxusgrenze.

Bei einem sehr hohem Einkommen gibt es Grenzen in Sachen Unterhalt. Nach wie vor handelt es sich um Richtwerte, die sich in einige Fällen auch überschreiten lassen. Jedoch haben nur die wenigsten Menschen das Problem mit der Luxusgrenze.

Ausnahmen

Nichtsdestotrotz gibt es für jede Bestimmung auch Ausnahmen. Derartige Ausnahmen treten dann in Kraft, wenn ein Elternteil einen Job ausübt, welcher weit unter seinen Möglichkeiten liegt. In diesem Fall wird ein fiktives Einkommen als Grundlage zur Berechnung der Alimente herangezogen. In Österreich gibt es zudem die Möglichkeit, dass die Kosten und der Regelbedarf hinausgehen. Diese können zum Teil im Nachhinein eingefordert werden.

Dauer der Zahlungen für Unterhalt und Alimente

Wie auch die Höhe der Alimente ist ebenso die Dauer der Alimente gesetzlich geregelt. Alimente werden bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes bezahlt. Dementsprechend ist der Unterhalt an ein bestimmtes Alter gebunden.

Meist endet die Pflicht zum Unterhalt, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Sollte das Kind nach seiner Ausbildung nicht am Markt fündig werden, besteht für diesen Zeitraum weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Das gilt auch, wenn kurzfristig einer Arbeit nachgegangen wurde und danach ein Studium begonnen wird. Ab diesen Zeitpunkt muss der Elternteil wieder Alimente an das Kind bezahlen.

Innerhalb einer Ausbildung verdient jeder Azubi sein eigenes Geld. Dementsprechend wird der Unterhalt auf einen bestimmten Betrag gekürzt. Keine Rolle beim Eigenverdienst des Kindes spielen Familienbeihilfe, Schülerbeihilfe oder Ferialpraktikum.

gerichtliche Berechnung

Die exakte Berechnung zur Höhe der Alimente muss nicht selbst durchgeführt werden, sondern wird vom Jugendamt oder Gericht übernommen. Benötigt wird lediglich ein Jahresgehaltszettel.

Weitere Unterlagen müssen vor Ort oder über das Internet mitgeteilt werden. Alternativ lassen sich die Kosten selbst berechnen. Durch verschiedene Unterhaltsrechner kann in wenigen Minuten die Höhe der Alimente berechnet werden. Bei Änderungen des Gehalts oder Lohns muss der Staat so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt werden.

Regeln nicht unbedingt notwendig

In Österreich ist es grundsätzlich möglich auf gesetzliche Regelungen zu verzichten. In einigen Fällen lässt sich die Summe auch ohne Gericht vereinbaren. Allerdings muss die Vereinbarung schriftlich auf Papier festgehalten werden, damit es zu keinen späteren Problemen kommen kann.

Hin und wieder kann es zu Zahlungsausfällen oder anderen Verzögerungen kommen. Ab dann gibt es die Möglichkeit auf einen Unterhaltsvorbeschuss. Finanziert wird der Unterhalt durch den Staat.

Im Großen und Ganzen ist das Thema Unterhalt und Alimente ein vielseitiges Thema zwischen beiden Elternteilen. Es kann mit oder ohne Gericht festgelegt werden. Vom Unterhalt drücken ist nicht möglich. In Österreich gibt es ein Gesetz, dass Elternteile zu Unterhalt ihres eigenen Kindes verpflichtet sind.

Fazit: Bei Alimenten handelt es sich um Kindergeld, welches die Elternteile an ihr Kind zahlen müssen. Bei nicht volljährigen Kindern bekommt der Elternteil das Geld, der hauptsächlich beim Kind wohnt. Meist ist es die Mutter.

Die Höhe der Alimente kann mit oder ohne Gericht festgelegt werden. Wichtig ist eine schriftliche Festlegung, um Probleme zu vermeiden. Der Kindesunterhalt bezieht sich auf Leistungen wie Essen, Trinken, Kleidung und Schulsachen. In Österreich herrscht generell laut Gesetz die Pflicht zum Kindesunterhalt. Bis zur Volljährigkeit müssen die Eltern Unterhalt an ihr Kind zahlen. Sofern es selbst arbeitet und nicht mehr darauf angewiesen ist, stoppen die Zahlungen.

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